Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hopp & Go
TR Rental UG (haftungsbeschränkt)
Mauer 2
96450 Coburg
buchung@hoppgo.de
Geschäftsführer: Thomas Knorr, Robin Müller
HRB 7386 (Amtsgericht Coburg)
Stand: Mai 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen TR Rental UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend "Vermieter") und seinen Kunden (nachfolgend "Mieter"). Sie regeln ausschließlich die Mietüberlassung von Hüpfburgen, Party- und Veranstaltungsequipment sowie sämtlicher Begleit- und Zusatzleistungen.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, sofern nicht in der jeweiligen Klausel eine differenzierte Regelung getroffen wird. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mieters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis der AGB des Mieters die Leistung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Abweichungen
(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung der im Mietvertrag bezeichneten Gegenstände (nachfolgend "Mietgegenstände").
(2) Abbildungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie sonstige Informationen über die Mietgegenstände in Prospekten, auf der Website des Vermieters oder in sonstigen dem Mieter überlassenen Unterlagen sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen in Form, Farbe, Größe oder Ausstattungsmerkmalen stellen keinen Mangel dar und begründen keine Ansprüche des Mieters, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen.
(3) Der Vermieter behält sich das Recht vor, zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in seinen Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation vorzunehmen, ohne dass der Mieter hieraus Rechte herleiten kann.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
- a) schriftliche oder elektronische Bestellung des Mieters und deren Annahme durch den Vermieter in Textform, oder
- b) Unterzeichnung eines schriftlichen Mietvertrages durch beide Parteien, oder
- c) mündliche Bestellung des Mieters und deren Bestätigung durch den Vermieter in Textform.
(3) Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Vertragsschluss per E-Mail in Textform (z.B. per E-Mail, Fax oder Brief) übersandt.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Mietdauer, Lieferung, Abholung und Rückgabe
(1) Die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Abholung oder Anlieferung der Mietgegenstände und endet mit deren vereinbarter Rückgabe oder Abholung. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vermieters.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, hat die Rückgabe der Mietgegenstände spätestens am Folgetag bis 9 Uhr zu erfolgen. Erfolgt die Rückgabe nicht rechtzeitig, ist der Vermieter berechtigt, für jeden weiteren angefangenen Tag den vollen Mietpreis als Nutzungsentschädigung zu verlangen, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei der Übergabe auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich bei der Übergabe dem Vermieter anzuzeigen und in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Spätere Beanstandungen des Mieters sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.
(4) Bei Selbstabholung oder -anlieferung durch den Mieter trägt dieser die Transportgefahr. Das Transportrisiko für Beschädigungen und Verlust während des Transports liegt ausschließlich beim Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände transportgerecht zu verladen und ausreichend zu sichern.
(5) Die Mietgegenstände sind vollständig, gereinigt, getrocknet und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für fehlende oder beschädigte Teile haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten. Wird ein Mietgegenstand in nicht ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, insbesondere in ungereinigtem oder feuchtem Zustand, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters zu reinigen oder trocknen zu lassen.
§ 5 Kaution, Zahlung und Identitätsnachweis
(1) Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe der Mietgegenstände eine angemessene Kaution vom Mieter zu verlangen. Die genaue Höhe der Kaution ist im Angebot oder im Buchungsprozess ausgewiesen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen, an den Mieter zurückerstattet. Der Vermieter ist berechtigt, mit der Kaution offene Forderungen aus dem Mietverhältnis zu verrechnen.
(2) Der vollständige Mietpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Übergabe der Mietgegenstände fällig und in bar oder per EC-/Kreditkarte zu zahlen. Bei Vereinbarung einer Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
(3) Bei Vertragsschluss ist der Mieter verpflichtet, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kopie des Ausweises anzufertigen und für die Dauer des Mietverhältnisses aufzubewahren. Die Speicherung erfolgt unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(4) Der Vermieter behält sich vor, bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahngebühr in Höhe von 15€ pro Mahnung zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Benutzungs- und Sicherheitsvorschriften
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sachgemäß und pfleglich zu behandeln und nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck einzusetzen. Er hat alle technischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften und Empfehlungen des Herstellers sowie die Anweisungen des Vermieters zu beachten.
(2) Für aufblasbare Spielgeräte gelten insbesondere die folgenden Sicherheitsvorschriften gemäß DIN EN 14960:
- a) Während des gesamten Betriebs muss eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein, die den Betrieb überwacht und eingreifen kann.
- b) Schuhe, spitze oder harte Gegenstände, Speisen, Getränke, Schmuck, Brillen sowie Haustiere sind auf dem Spielgerät nicht gestattet.
- c) Die maximale Benutzerzahl und Gewichtsbelastung darf nicht überschritten werden. Diese beträgt je nach Spielgerät:
- Kleine Hüpfburg (bis 3,5m x 3,5m): maximal 5 Kinder gleichzeitig, Gesamtgewicht max. 200 kg
- Mittlere Hüpfburg (bis 4,5m x 4,5m): maximal 6 Kinder gleichzeitig, Gesamtgewicht max. 240 kg
- Große Hüpfburg (über 4,5m x 4,5m): maximal 10 Kinder gleichzeitig, Gesamtgewicht max. 40 kg, oder wie im technischen Datenblatt ausgewiesen
- d) Bei Windgeschwindigkeiten über 5 Beaufort (≈ 29 km/h), Sturm, Gewitter oder Niederschlag ist der Betrieb sofort einzustellen, die Luft abzulassen und das Gerät gegen Abheben zu sichern.
- e) Die Spielgeräte sind mit allen vom Vermieter gelieferten Verankerungen auf einem ebenen, weichen Untergrund zu befestigen; der Mindestfreiraum um die Spielgeräte beträgt rundherum 1,5 m zu allen festen Gegenständen.
- f) Eine Nutzung durch Kinder unter 3 Jahren ist grundsätzlich untersagt. Für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren ist eine besondere Aufsicht erforderlich.
- g) Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere mit Herz-, Kreislauf- oder Rückenproblemen, sowie schwangere Frauen dürfen die Spielgeräte nicht benutzen.
(3) Für elektronische Geräte (z.B. Lautsprecher, Licht- und Bühnentechnik, Gebläse für Hüpfburg) gelten folgende zusätzliche Vorschriften:
- a) Die Geräte dürfen nur in trockener Umgebung betrieben werden. Bei Niederschlag oder hoher Luftfeuchtigkeit ist der Betrieb einzustellen und die Geräte sind vor Feuchtigkeit zu schützen.
- b) Der Mieter sorgt für einen ordnungsgemäßen Stromanschluss (230 V / 16 A Schuko, mit funktionierendem Schutzleiter).
- c) Die Geräte dürfen nur auf trockenen, ebenen Flächen aufgestellt werden.
- d) Eine Überbelastung der Geräte, insbesondere durch Überschreitung der angegebenen maximalen Lautstärke, ist zu vermeiden.
(4) Ein Verstoß gegen die Benutzungs- und Sicherheitsvorschriften berechtigt den Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags und zur Rücknahme der Mietgegenstände.
§ 7 Elektrische Geräte und Prüfpflicht
(1) Alle elektrischen Geräte werden vom Vermieter regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) geprüft. Die Prüfdaten sind auf dem jeweiligen Gerät dokumentiert.
(2) Auf ausdrückliche Anfrage stellt der Vermieter dem Mieter eine Kopie des aktuellen Prüfprotokolls zur Verfügung.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, die elektrischen Geräte vor jeder Inbetriebnahme auf offensichtliche Mängel (insbesondere beschädigte Kabel, Stecker oder Gehäuse) zu überprüfen. Bei Feststellung von Mängeln oder im Zweifelsfall darf das betreffende Gerät nicht in Betrieb genommen werden, und der Vermieter ist unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) Eine Veränderung oder Manipulation der elektrischen Geräte, insbesondere das Entfernen oder Überbrücken von Sicherheitseinrichtungen, ist strengstens untersagt und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
§ 8 Stornierung, Widerruf und höhere Gewalt
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der beigefügten Widerrufsbelehrung zu. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Vermieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Mieter dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Vermieter verliert. Das Widerrufsrecht erlischt auch bei individuell für den Mieter konzipierten Veranstaltungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
(2) Bei Stornierung des Vertrags durch den Mieter werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
- a) Stornierung bis 42 Kalendertage vor Mietbeginn: Kostenfrei
- b) Stornierung 29-0 Kalendertage vor Mietbeginn oder Nichtabholung: 100% des vereinbarten Gesamtmietpreises
(3) Bei wetterbedingten Gefahren wie Windgeschwindigkeiten über 5 Beaufort (≈ 29 km/h), Regen, Sturm oder Gewitter ist am Veranstaltungstag (erster Tag des Buchungszeitraumes) eine kostenfreie Stornierung möglich. Die Entscheidung kann auf Grundlage offizieller Wetterwarnungen (z. B. DWD) getroffen werden.
(4) Stornierungen müssen schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen. Für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter maßgeblich.
(5) Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
(6) Höhere Gewalt: Im Falle höherer Gewalt, insbesondere bei extremen Wetterbedingungen (Sturm, Unwetter, Hitze), behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien oder anderen unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außergewöhnlichen Ereignissen, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar machen, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zurückzugewähren. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
(7) Ein Anspruch des Mieters auf Verschiebung des Mietzeitraums im Falle höherer Gewalt besteht nicht, kann jedoch im Einzelfall vom Vermieter kulanzweise gewährt werden.
§ 9 Reinigung, Schäden und Verlust
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber, vollständig trocken und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Insbesondere dürfen aufblasbare Spielgeräte nicht feucht oder nass verpackt werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.
(2) Erforderliche Reinigungsarbeiten nach Rückgabe werden dem Mieter mit 85€ je angefangener Stunde in Rechnung gestellt. Trocknungskosten sowie Reparaturen aufgrund von Feuchtigkeitsschäden werden dem Mieter ebenfalls in Rechnung gestellt.
(3) Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände während der Mietzeit sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit entstehen, es sei denn, er weist nach, dass er die Schäden nicht zu vertreten hat.
(4) Bei Diebstahl oder Verlust der Mietgegenstände hat der Mieter dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Bei Beschädigung der Mietgegenstände hat der Mieter die Reparaturkosten zu tragen, sofern eine Reparatur möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, hat der Mieter ebenfalls den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
(5) Der Mieter ist verpflichtet, im Falle eines Diebstahls oder bei Beschädigung durch Dritte unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter den entsprechenden Nachweis (z.B. Aktenzeichen) vorzulegen.
§ 10 Haftung des Vermieters
(1) Die Haftung des Vermieters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 10 eingeschränkt.
(2) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Vermieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat, insbesondere für Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, soweit der Vermieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Mietgegenstands übernommen hat.
§ 11 Haftung des Mieters und Versicherung
(1) Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an den Mietgegenständen entstehen, sowie für deren Verlust oder Diebstahl, es sei denn, er weist nach, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat.
(2) Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietgegenstände entstehen. Dazu zählen insbesondere Schäden durch Nichtbeachtung der Benutzungs- und Sicherheitsvorschriften, durch ungeeigneten Untergrund, durch Überlastung oder durch fehlerhafte Montage.
(3) Der Mieter haftet zudem für alle Schäden, die durch die Nutzung der Mietgegenstände Dritten zugefügt werden, und stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den Mietgegenständen gegen den Vermieter erhoben werden.
(4) Dem Mieter wird dringend empfohlen, für die Dauer der Mietzeit eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden im Zusammenhang mit den gemieteten Gegenständen abdeckt. Bei gewerblicher Nutzung ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung obligatorisch. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen.
§ 12 Gewährleistung
(1) Der Vermieter gewährleistet, dass die Mietgegenstände zum Zeitpunkt der Übergabe in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand sind. Für Mängel, die bei Übergabe bereits vorhanden sind, haftet der Vermieter nur, wenn er diese zu vertreten hat.
(2) Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich bei Übergabe der Mietgegenstände gerügt werden. Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, so ist dieser unverzüglich nach der Entdeckung dem Vermieter anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Anzeige, ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt, die Miete zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen.
(3) Liegt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel vor, kann der Mieter Nacherfüllung verlangen. Der Vermieter kann die Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Mieter den Mietpreis mindern. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht nur, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist.
§ 13 Eigentumsvorbehalt und Untervermietung
(1) Die Mietgegenstände bleiben jederzeit Eigentum des Vermieters.
(2) Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung der Mietgegenstände an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Auch im Falle einer genehmigten Untervermietung bleibt der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages und für alle Handlungen und Unterlassungen des Dritten verantwortlich.
(3) Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen an den Mietgegenständen vorzunehmen oder Kennzeichnungen, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, zu entfernen.
§ 14 Erforderliche Genehmigungen
(1) Der Mieter ist verpflichtet, alle für die Nutzung der Mietgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen, insbesondere für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen.
(2) Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung aller relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Nutzung der Mietgegenstände, insbesondere hinsichtlich Lärm, Brandschutz und Hygiene.
(3) Das Fehlen erforderlicher Genehmigungen berechtigt den Mieter nicht zur Stornierung oder Kürzung des Mietpreises.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe der Mietgegenstände zu verweigern, wenn der Mieter auf Verlangen des Vermieters erforderliche Genehmigungen nicht nachweisen kann.
§ 15 Hygienevorgaben
(1) Der Mieter ist für die Einhaltung der jeweils geltenden Hygienevorschriften bei der Nutzung der Mietgegenstände verantwortlich.
(2) Insbesondere bei aufblasbaren Spielgeräten sind folgende Hygienemaßnahmen zu beachten:
- a) Regelmäßige Desinfektion von Kontaktflächen während des Betriebs
- b) Sicherstellung eines hygienischen Zustands, insbesondere bei Nutzung durch unterschiedliche Personen
- c) Bei Verdacht auf übertragbare Krankheiten ist den betroffenen Personen die Nutzung zu untersagen
(3) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch mangelnde Hygiene bei der Nutzung der Mietgegenstände entstehen.
§ 16 Datenschutz
(1) Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Die personenbezogenen Daten des Mieters werden zum Zweck der Vertragsanbahnung, -durchführung und -abwicklung verarbeitet und nur für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
(3) Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Der Mieter hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich der ihn betreffenden personenbezogenen Daten.
(4) Ausführliche Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung des Vermieters entnommen werden, die auf der Website https://www.hoppgo.de/datenschutz eingesehen werden kann.
§ 17 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Vermieter bereit, aber nicht verpflichtet.
(2) Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Tel.: +49 7851 79579 40
Fax: +49 7851 79579 41
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Website: www.verbraucher-schlichter.de
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermieters. Gleiches gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Vermieters, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Das Erfordernis der Schriftform wird auch durch die Übermittlung per Fax oder E-Mail gewahrt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Regelungslücke.
Anhang: Widerrufsbelehrung für Verbraucher
(Diese Widerrufsbelehrung gilt nur für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens, Telefonnummer, E-Mail-Adresse]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An TR Rental UG (haftungsbeschränkt), Mauer 2, 96450 Coburg, buchung@hoppgo.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: [Angabe der Dienstleistung]
Bestellt am ()/erhalten am (): [Datum]
Name des/der Verbraucher(s): [Name]
Anschrift des/der Verbraucher(s): [Anschrift]
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): [Unterschrift]
Datum: [Datum]